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Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald die Sätze feststehen
Zum 1. Jänner 2027 ändert sich, wofür Netzkosten verrechnet werden — auch für Betriebe, die bisher keine Leistungsmessung haben. Was das für Ihren Betrieb bedeutet, lässt sich erst rechnen, wenn die Tarifverordnung veröffentlicht ist. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald es so weit ist.
Was sich zum 1. Jänner 2027 ändert
Die Systemnutzungsentgelte werden neu geordnet. Der Leistungstarif — der Teil der Netzkosten, der sich nicht am Verbrauch bemisst, sondern an der höchsten bezogenen Leistung — erreicht dabei die Netzebene 7. Das ist die Ebene, an der die meisten Gewerbebetriebe hängen, die heute keine Leistungsmessung haben.
Wie hoch die Beträge ausfallen, steht noch nicht fest: Die Verordnung, die die Grundsätze regelt, liegt im Entwurf vor, und die Tarifverordnung mit den Sätzen ist noch nicht veröffentlicht. Solange das so ist, wäre jede Zahl an dieser Stelle erfunden — deshalb steht hier keine.
Was die Eintragung bewirkt
Eine Nachricht, sobald die Tarifverordnung veröffentlicht ist und sich die Betroffenheit Ihres Betriebs konkret rechnen lässt. Bis dahin hören Sie nichts von uns.
Was die Eintragung nicht bedeutet
Keine Kosten, keine Verpflichtung
Die Eintragung kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Es entsteht kein Vertrag und kein Angebot, das Sie ablehnen müssten.
Abmeldung in jeder Nachricht
Jede E-Mail von uns trägt einen Abmeldelink. Ein Klick genügt, und Sie hören nichts mehr — ohne Rückfrage und ohne Begründung.
Erst nach Ihrer Bestätigung
Nach dem Absenden bekommen Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn Sie ihn anklicken, stehen Sie auf der Liste. Bleibt der Klick aus, passiert nichts.